Andre Storm
Ihr Sachverständiger für Schädlingsbekämpfung im Rhein-Main-Gebiet

LEISTUNGEN UND PREISE

Als zertifizierter Sachverständiger bin ich Experte im Bereich der Schädlingsbekämpfung sowie der Taubenabwehr und des Holz- und Bautenschutzes.  Mit über 30 Jahren Erfahrung habe ich den geschulten Blick und das Fachwissen, um durchgeführten Maßnahmen von anderen Schädlingsbekämpfungsfirmen zu überprüfen und deren Wirksamkeit zu bewerten.

Auf dieser Seite gebe ich einen Überblick über meine Leistungen:

  • Gutachten
  • Analysen
  • Beratung
  • Bewertung. 

Grundlage meiner Arbeit sind ein ausführliches Gespräch sowie eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit anschließender Erstellung der Unterlagen. Ich berate umfassend und dokumentiere ausführlich. Meine Bewertungen und Empfehlungen zur Schädlingsbekämpfung entsprechen dem aktuellen Stand der Technik mit besonderem Fokus auf die umweltfreundliche Anwendung. 

Beispiele für die Notwendigkeit eines Gutachters

Sie vertreten ein Unternehmen, das regelmäßig einen Schädlingsbekämpfer beschäftigt. Im Rahmen einer Überprüfung oder aus konkretem Anlass wollen Sie die Qualität seiner Arbeit überprüfen.

Sie haben einen Schädlingsbekämpfer für einen konkreten Schädlingsbefall eingesetzt. Der Befall ist aber nicht beseitigt und Sie benötigen eine unabhängige Bewertung:

  • zum aktuellen Schädlingsbefall
  • der Wirksamkeit und Qualität der durchgeführten Maßnahmen
  • weiterer Schritte, um den Befall zu stoppen.

Sie wollen ein baufälliges Haus sanieren oder abreißen und sich vorher vergewissern, dass sich dort keine schützenswerten Tierarten niedergelassen haben.

Sie sind Mieter und stellen plötzlich Schädlingsbefall fest. Waren die Schädlinge vorher schon da oder ist der Befall neu?

Gutachten

Meine Leistungen umfassen die Erstellung von Gutachten für Gerichte, Verwaltung, Unternehmen und Privatpersonen.

Meine Vergütung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Erstellung eines Gutachtens. Im Falle eines Mangels oder Schadens werden Privatgutachten zur außergerichtlichen Streitbeilegung genutzt. Gerichtsgutachten wiederum können nur von Gerichten in Auftrag gegeben werden und dienen als Beweismittel in der Verhandlung und der Entscheidungsfindung der Richter. Wenn sich Gutachten widersprechen, bleiben diese dennoch gültig. Ungültig werden Gutachten nur, wenn sie unbillig sind. Dies bedeutet unangemessen bzw. nicht gerechtfertigt.

Diese Gutachten gibt es

Beim Beweisgutachten wird ein Mangel dokumentiert, der unter Umständen später nicht mehr nachweisbar ist. Auftraggeber für solche Gutachten können Privatpersonen und Gerichte sein.

Privatgutachten werden durch Privatpersonen, Unternehmen oder Verwaltungen angefordert, um eine vertragliche Verletzung nachzuweisen, ohne ein Gericht dazu anzurufen.

Neben dem Privatgutachten ist ein Schiedsgutachten eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Der Sachverständige wird von beiden Parteien beauftragt. Das Gutachten ist für beide Parteien verbindlich.

Das Gerichtsgutachten wird durch einen Richter angeordnet und durch einen vereidigten Sachverständigen durchgeführt. Durch eine auf Fakten basierende und unabhängige Bewertung eines Sachverhaltes wird so die Urteilsfindung durch das anordnende Gericht unterstützt.

Obergutachten werden durch Richter dann angefordert, wenn dieser nach Vorlage eines bestehenden Gutachtens keine Entscheidung in der Streitfrage treffen kann. Dies kann passieren bei besonders komplexen Sachverhalten, mangelhaft erstellten Gutachten oder sich widersprechenden Gutachten.

Beratung, Konzepte und Kontrolle

Ich überprüfe Arbeiten von Schädlingsbekämpfern, erstelle Hygiene-Konzepte und berate bei externen Ausschreibungen.

Meine Vergütung orientiert sich am Aufwand. Gerne erstelle ich Ihnen dazu ein Angebot

Beratung

Die Einhaltung von Hygiene-Standards und die Vorbeugung von Schädlingsbefall sind besonders in Lebensmittelbetrieben wichtig. Als Berater unterstütze ich Unternehmen auf vielfältige Weise, unter anderem bei:  

Konzepte

Schädlinge hat niemand gern. Um nachhaltig und langfristig die richtigen Maßnahmen zum Schutz im Betrieb anzuwenden, braucht es passende Hygiene-Konzepte. Nach einer ausführlichen Analyse und Besichtigung erstelle ich Ihnen individuelle Konzepte zur Schädlingsvorsorge. Wenn es dann doch passiert ist und der Schädlingsbefall eingetreten ist, erstelle ich Ihnen ein Konzept zur Bekämpfung und – je nach Ausprägung des Befalls – zur Sanierung.

Kontrolle

Die Erfahrung zeigt, dass sorgfältige und fachmännische  Arbeiten in der Schädlingsbekämpfung nicht selbstverständlich sind. Wenn Schädlinge, Schwamm oder Schimmel immer wieder auftauchen, stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung von über 30 Jahren zur Seite. Ich kontrolliere die Arbeiten des beauftragten Schädlingsbekämpfers und erstelle ein detailliertes Protokoll. Bei Mängeln können Sie so Ihre Ansprüche geltend machen.